top of page

DSGVO-
konforme
Video-
Überwachung

Eine Videoüberwachung in halböffentlichen Bereichen muss gut geplant und innerhalb der strengen Vorgaben des Datenschutzes betrieben werden. Der Zweck der Anlage darf nicht mit den datenschutzwürdigen Interessen der Betroffenen kollidieren.

An einer Wand montierte Videoüberwachungskameras

Branche:

Immobilienverwaltung

Unternehmensgröße:

< 50 MA

Zeitraum:

5 Monate

Der Kunde verwaltet für eine Eigentümergemeinschaft eine Immobilie mit über 150 Miet- und Eigentumswohnungen die durch eine Videoüberwachungsanlage im Innenbereich vor Vandalismus, Zerstörung von Eigentum und Straftaten schützen soll. Der Kunde wünscht eine Modernisierung und Erweiterung der Anlage. COARTIFACT wird mit der datenschutzrechtlichen Beurteilung der Anlage, deren Dokumentation sowie der Erstellung einer Datenschutzfolgeabschätzung beauftragt.

​

Während einer Ortsbegehung und Analyse der Schwerpunkte wird festgestellt, dass eine Erneuerung der Videoüberwachungsanlage notwendig ist, damit die Anlage sicher und datenschutzkonform betrieben werden kann. Der Kunde erhält eine Datenschutzfolgeabschätzung mit Hinweisen und Vorgaben, die den DSGVO-konformen Betrieb der Videoüberwachungsanlage regeln und gleichzeitig die betroffenen Mieter vor einer permanenten Überwachung schützen.

​

Nach der Analyse und positiven Beurteilung der Datenschutzfolgeabschätzung wird ein Installateur für Sicherheitstechnik beauftragt, die Anlage gemäß den Vorgaben und Empfehlungen der Datenschutzfolgeabschätzung zu erneuern und zu erweitern.

 

COARTIFACT erstellt nach Fertigstellung eine vollständige Dokumentation der Videoüberwachungsanlage. Zur Information aller Immobilienbewohner und Besucher werden an allen Gebäude Ein- und Ausgängen DSGVO-konforme Hinweisschilder angebracht. Außerdem stellt COARTIFACT eine kundenspezifische Webseite zur Verfügung, auf der Betroffene sich über ihre Rechte informieren können.

bottom of page